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Durchsuchung Nachtzeit

WEB 104 StPO - Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit

Erste Vorschau auf aufwühlende Änderungen

Paragraph 104 der Strafprozessordnung (StPO) regelt die Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit. Doch bald könnte sich die Rechtslage grundlegend ändern.

In einer kürzlich veröffentlichten Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der StPO wurde eine Überarbeitung von Paragraph 104 angekündigt. Demnach soll die Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit künftig nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Dies soll die Rechte der Bürger auf Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung stärken.

Die geplanten Änderungen wurden von Experten begrüßt. Sie argumentieren, dass die bisherige Regelung zu häufig zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte geführt habe. Kritiker hingegen befürchten, dass die Polizei dadurch in ihrer Arbeit behindert werde und die Strafverfolgung erschwert würde.

Die endgültige Fassung des Gesetzes wird derzeit noch beraten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Änderungen in Kraft treten werden. Damit würde ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte in Deutschland getan.


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